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   BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15   

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https://dejure.org/2016,27014
BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15 (https://dejure.org/2016,27014)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.2016 - 8 B 29.15 (https://dejure.org/2016,27014)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 2016 - 8 B 29.15 (https://dejure.org/2016,27014)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 8 Buchst a VermG
    Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines vermögensrechtlichen Bescheids über die bestandskräftige Ablehnung der Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • rewis.io

    Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines vermögensrechtlichen Bescheids über die bestandskräftige Ablehnung der Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • rechtsportal.de

    VermG § 1 Abs. 8a
    Rücknahme eines vermögensrechtlichen Bescheids über die bestandskräftige Ablehnung der Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05

    Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
    Das ergibt sich aus dem Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948, der in Ziffer 1 die von der Deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Enteignungslisten bestätigt, diese Kommission in Ziffer 4 zur Entscheidung über die Enteignung oder Rückgabe sonstiger sequestrierter Vermögenswerte ermächtigt und in Ziffer 5 die weitere Sequestrierung auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 124 sowie weitere Enteignungen von Vermögenswerten, die bis zum Inkrafttreten des Befehls Nr. 64 der SMAD sequestriert worden waren, verbietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Rn. 27).

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Senats vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 -.

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05

    Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
    Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).

    Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Senats vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 -.

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
    Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96

    Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
    Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
    Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 10.05.2022 - 8 B 57.21

    Restitutionsausschluss für besatzungshoheitliche Enteignungen

    Verstöße gegen sonstige Anweisungen und Befehle genügen dazu nicht (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 8 B 29.15 - ZOV 2017, 45 Rn. 6 f. m.w.N.).
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