Rechtsprechung
BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 8 Buchst a VermG
Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs - Wolters Kluwer
Rücknahme eines vermögensrechtlichen Bescheids über die bestandskräftige Ablehnung der Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- rewis.io
Enteignung; Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme eines vermögensrechtlichen Bescheids über die bestandskräftige Ablehnung der Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes
- rechtsportal.de
VermG § 1 Abs. 8a
Rücknahme eines vermögensrechtlichen Bescheids über die bestandskräftige Ablehnung der Rückübertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 12.08.2015 - 2 K 1357/13
- BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 13.12.2006 - 8 C 25.05
Enteignung; besatzungshoheitlich; besatzungshoheitliche Enteignung; Freigabe; …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Das ergibt sich aus dem Befehl Nr. 64 der SMAD vom 17. April 1948, der in Ziffer 1 die von der Deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Enteignungslisten bestätigt, diese Kommission in Ziffer 4 zur Entscheidung über die Enteignung oder Rückgabe sonstiger sequestrierter Vermögenswerte ermächtigt und in Ziffer 5 die weitere Sequestrierung auf der Grundlage des SMAD-Befehls Nr. 124 sowie weitere Enteignungen von Vermögenswerten, die bis zum Inkrafttreten des Befehls Nr. 64 der SMAD sequestriert worden waren, verbietet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Rn. 27).Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Senats vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 -.
- BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05
Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle; …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den von der Beschwerde angeführten Urteilen des Senats vom 13. Dezember 2006 - 8 C 25.05 - und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 -.
- BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95
Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform
Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 …und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19). - BVerwG, 17.04.1997 - 7 C 15.96
Unternehmensrestitution - Besatzungshoheitliche Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 …und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19). - BVerwG, 24.09.2003 - 8 C 27.02
Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; konkretes Enteignungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 22.08.2016 - 8 B 29.15
Die von deutschen Stellen durchgeführten Enteignungen sind nur dann nicht der sowjetischen Besatzungsmacht zuzurechnen und damit vom Restitutionsausschluss des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG nicht erfasst, wenn sie einem generellen oder im Einzelfall ausgesprochenen ausdrücklichen Verbot der Besatzungsmacht zuwider liefen (BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - BVerwGE 104, 84 , vom 17. April 1997 - 7 C 15.96 - BVerwGE 104, 279 , vom 24. September 2003 - 8 C 27.02 - BVerwGE 119, 82 …und vom 7. März 2007 - 8 C 28.05 - juris Rn. 19).
- BVerwG, 10.05.2022 - 8 B 57.21
Restitutionsausschluss für besatzungshoheitliche Enteignungen
Verstöße gegen sonstige Anweisungen und Befehle genügen dazu nicht (vgl. zuletzt etwa BVerwG, Beschluss vom 22. August 2016 - 8 B 29.15 - ZOV 2017, 45 Rn. 6 f. m.w.N.).